AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des interdisziplinären Zentrum Mensch gegenüber
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Patient*innen im Rahmen von Heilbehandlungen,
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Kund*innen bei Selbstzahlerleistungen,
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Teilnehmer*innen von Kursen, Fortbildungen und sonstigen Veranstaltungen,
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Auftraggebern, insbesondere im Rahmen von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) und sonstigen B2B-Leistungen, sowie
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Mitarbeiter*innen im Rahmen interner Angebote.
(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Leistungen in Präsenz, online oder in hybrider Form erbracht werden.
(3) Die einzelnen Regelungen dieser AGB finden nur Anwendung, soweit sie auf die jeweilige Leistungsart zutreffen. Maßgeblich ist die konkrete vertraglich vereinbarte Leistung.
(4) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(5) Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten diese AGB entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verbraucherschutzvorschriften finden insoweit keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
2.1 Heilbehandlungen
(1) Ein Behandlungsvertrag kommt durch die Vereinbarung eines Termins zwischen ZM und der/dem Patient*in zustande.
(2) Sofern erforderlich, erfolgt die Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung oder im Rahmen gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben.
2.2 Kurse, Fortbildungen und Veranstaltungen
(1) Die Anmeldung zu Kursen, Fortbildungen oder Veranstaltungen erfolgt über die jeweils vorgesehenen Buchungswege (z. B. online, schriftlich oder vor Ort).
(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
2.3 Online-Angebote und digitale Leistungen
(1) Bei Buchung über elektronische Systeme gibt die/der Kund*in ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchung oder Bereitstellung des Zugangs zustande.
2.4 B2B-Leistungen
(1) Leistungen gegenüber Unternehmen, Institutionen oder sonstigen Auftraggebern erfolgen auf Grundlage individueller Angebote oder Vereinbarungen.
(2) Diese AGB gelten ergänzend, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
2.5 Interne Leistungen für Mitarbeiter*innen
(1) Interne Fortbildungen, Coachings oder sonstige Angebote für Mitarbeiter*innen erfolgen freiwillig.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung besteht nicht.
(3) Die Teilnahme begründet keine Änderung des Arbeitsverhältnisses.
3. Vergütung und Abrechnung
3.1 Gesetzlich Versicherte
(1) Die Abrechnung erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen mit den Kostenträgern.
(2) Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen sind von den Patient*innen zu leisten.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ZM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(4) ZM behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung die Teilnahme an Leistungen, insbesondere Kursen oder Fortbildungen, bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zu verweigern.
3.2 Leistungsberechtigte (z. B. Frühförderung)
(1) Die Abrechnung erfolgt mit den jeweiligen Kostenträgern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
(2) Die Leistungsberechtigten sind verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
3.3 Selbstzahlerleistungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuell getroffenen Vereinbarung.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Kurse, Fortbildungen und Veranstaltungen
(1) Für die Teilnahme an Kursen, Fortbildungen und Veranstaltungen werden die jeweils ausgewiesenen Gebühren erhoben.
(2) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.5 B2B-Leistungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.
4. Terminabsagen und Stornierungen
4.1 Heilbehandlungen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Termine sind rechtzeitig abzusagen. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Absage, kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
(3) Das ZM behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit von Dozierenden, zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt, abzusagen oder zu verschieben.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht, es sei denn, ZM hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4.2 Kurse, Fortbildungen und Veranstaltungen
(1) Eine Stornierung ist nur im Rahmen der jeweils vereinbarten Fristen möglich.
(2) Im Falle einer Stornierung können Stornogebühren erhoben werden.
(3) Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt der/dem Teilnehmer*in vorbehalten.
(4) Eine Stornierung bedarf der Textform.
(5) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern nicht abweichend vereinbart:
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bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
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13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
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weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
(6) Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Teilnehmende können von der Teilnahme an Kursen oder Fortbildungen ausgeschlossen werden, wenn sie die Durchführung der Veranstaltung erheblich stören oder gegen wesentliche Verhaltensregeln verstoßen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, der Ausschluss erfolgte ohne wichtigen Grund.
(7) ZM ist berechtigt, Teilnehmer*innen bei Vorliegen wichtiger Gründe von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr anteilig erstattet, sofern der Ausschluss nicht durch vertragswidriges Verhalten der teilnehmenden Person verursacht wurde.
4.3 B2B-Leistungen
(1) Stornierungen und Terminverschiebungen richten sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen.
5. Widerrufsrecht
(1) Verbraucher*innen steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, sowie in weiteren gesetzlich geregelten Fällen.
(3) Für Heilbehandlungen vor Ort besteht kein Widerrufsrecht.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Besondere Bedingungen nach Leistungsart
6.1 Heilbehandlungen
(1) Die Leistungen im Bereich der Heilbehandlung erfolgen auf Grundlage eines Behandlungsvertrages gemäß §§ 630a ff. BGB.
(2) ZM schuldet keinen bestimmten Behandlungserfolg. Die Behandlung erfolgt nach den jeweils geltenden fachlichen Standards und dem aktuellen Stand der Erkenntnisse.
(3) Die Patient*innen sind verpflichtet, alle für die Behandlung relevanten Informationen, insbesondere zu gesundheitlichen Beschwerden, Vorerkrankungen und bisherigen Behandlungen, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(4) Die Mitwirkung der Patient*innen ist wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, kann dies den Behandlungserfolg beeinträchtigen.
(5) Die Entscheidung über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung obliegt dem jeweiligen Leistungserbringer im Rahmen der fachlichen Verantwortung.
6.2 Selbstzahlerleistungen, Coaching und Beratung
(1) Leistungen in diesem Bereich stellen keine Heilbehandlung im medizinischen Sinne dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Angebote dienen der Unterstützung, Beratung oder Prävention und ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.
(3) Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
(4) Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt eigenverantwortlich.
(5) Ein bestimmter wirtschaftlicher, gesundheitlicher oder sonstiger Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der vermittelten Inhalte in der praktischen Anwendung.
6.3 Kurse, Präventions- und Gruppenangebote
(1) Die Teilnahme an Kursen und Gruppenangeboten erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
(2) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre gesundheitliche Eignung zur Teilnahme eigenständig zu prüfen und gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen.
(3) Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten.
6.4 Fortbildungen und Academy-Angebote
(1) Die Fortbildungsangebote dienen der beruflichen oder persönlichen Weiterbildung.
(2) Die vermittelten Inhalte stellen allgemeine fachliche Informationen dar und ersetzen keine individuelle Beratung oder Behandlung.
(3) Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
6.4.1 Präsenz-Fortbildungen
(1) Die Teilnahme an Fortbildungen erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung.
(2) Die vermittelten Inhalte basieren auf dem aktuellen fachlichen Stand und werden sorgfältig aufbereitet. Sie stellen keine individuelle medizinische, therapeutische oder rechtliche Beratung dar. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Übertragbarkeit der Inhalte auf ihre jeweilige berufliche Praxis eigenständig zu prüfen.
(3) Die Fortbildungen können Inhalte und Techniken vermitteln, deren Anwendung gesetzlichen Einschränkungen unterliegt. Insbesondere kann die Ausübung bestimmter diagnostischer oder therapeutischer Verfahren approbierten Heilberufen (z. B. Ärzten) oder Personen mit entsprechender Erlaubnis (z. B. Heilpraktikern) vorbehalten sein.
Die Teilnahme an der Fortbildung berechtigt nicht zur Ausübung solcher Tätigkeiten. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich über die für sie geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
(4) Im Rahmen der Fortbildung können praktische Übungen sowie körpernahe Demonstrationen durchgeführt werden, soweit dies für die Vermittlung der Inhalte erforderlich ist.
(5) Die Teilnahme an praktischen Übungen ist freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme ohne körperliche Berührung besteht nicht, sofern die Vermittlung der Inhalte ohne entsprechende Übungen wesentlich eingeschränkt wäre.
(6) Alle Teilnehmenden sowie Dozierenden verpflichten sich zu einem respektvollen, professionellen und grenzachtenden Umgang miteinander. Unangemessenes oder übergriffiges Verhalten wird nicht geduldet und kann zum Ausschluss von der Fortbildung führen.
(7) Teilnehmende sind verpflichtet, eigenes Unwohlsein oder persönliche Grenzen unverzüglich mitzuteilen, damit – soweit möglich – eine alternative Teilnahmeform ermöglicht werden kann.
(8) Für die Haftung gelten die Regelungen in Ziffer 7 dieser AGB.
(9) Die im Rahmen der Fortbildung vermittelten Inhalte, Skripte und Materialien stellen allgemeine fachliche Informationen dar und ersetzen keine individuelle Behandlungsentscheidung. Die Auswahl und Anwendung von Methoden, Therapien oder Maßnahmen erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmenden.
6.4.2 Online-Fortbildungen und digitale Inhalte
(1) Nach vollständiger Bezahlung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf die gebuchten Inhalte.
(2) Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
(3) Der Zugang ist personenbezogen und nicht übertragbar.
6.5 Digitale Produkte und Inhalte
(1) Digitale Inhalte werden ausschließlich zur eigenen Nutzung zur Verfügung gestellt.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
(3) ZM ist berechtigt, Inhalte aus wichtigem Grund anzupassen, sofern dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
6.6 Leistungen im Rahmen von BGM und sonstigen B2B-Angeboten
(1) Leistungen gegenüber Unternehmen erfolgen auf Grundlage individueller Vereinbarungen.
(2) Die Inhalte stellen allgemeine Empfehlungen dar und ersetzen keine unternehmensindividuelle Beratung.
(3) Die Umsetzung der Inhalte erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftraggeber.
6.7 Interne Leistungen für Mitarbeiter*innen
(1) Interne Fortbildungen, Coachings und sonstige Angebote erfolgen freiwillig.
(2) Ein Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme besteht nicht.
(3) Die Inhalte dienen der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung und stellen keine verbindlichen Arbeitsanweisungen dar.
7. Haftung
(1) ZM haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet ZM nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) haftet ZM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeiterinnen, gesetzlichen Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfen.
(6) Für Inhalte von Fortbildungen, Beratungen oder sonstigen Leistungen wird keine Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen. Die Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch die jeweiligen Teilnehmerinnen, Kundinnen oder Auftraggeber.
8. Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Nähere Informationen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung von ZM enthalten.
9. Urheberrecht
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungen zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Videos und sonstige Materialien, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung außerhalb der vertraglich vorgesehenen Zwecke ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ZM nicht gestattet.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, ist Gerichtsstand der Sitz von ZM.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
AGB Vers. 2. Stand: 19.05.2026
